Resolution zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes

05.02.2024

Auf Initiative von CDU, FDP, CWE und Bündnis90/Grüne verabschiedete die Stadtverordnetnversammlung eine Resolution an die Hessische Landesregierung.

Die Resolution im Wortlaut:

Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes, um die Versorgung im ländlichen Raum durch Sonn-und Feiertagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsflächen zu verbessern

Die Stadtverordnetenversammlung Fulda fordert die Hessische Landesregierungauf, die rechtlichen Voraussetzungen für die Sonn-und Feiertagsöffnung vonvollautomatisiertenund weiteren Verkaufsflächen, die an Sonntagen ohne den Einsatz von Personal auskommen, zu schaffen. Damit soll ein Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raums mit verbesserter Versorgung geleistet werden.

>> Begründung:
Mit Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Dezember 2023sind ohne Personal betriebene Verkaufsmodule an Sonn-und Feiertagen zu schließen.
Konkret davon betroffen sind die in der Stadt Fulda sowie in einigen Umlandkommunen installierte teo-Minimärkte. Aufgrund der guten Annahme und Etablierung dieses Verkaufsmodells sind weitere Standorte in Planung, was jedoch aufgrund der aktuellen Rechtslage in Frage steht.
Die Verortung im ländlichen Raum mit besonderen Bedarfen an Nahversorgung und geänderte Lebenswirklichkeiten sprechen eindeutig für die uneingeschränkte Öffnung der ohne Personal betriebenen Verkaufsstellen. Der Bevölkerung im ländlichen Raum ist nicht mehrzu vermitteln, warum derartig innovative Verkaufsmodelle gegenüber dem Aufstellen von Automaten bzw. sonstigem Handel, z. B. in Tankstellen, benachteiligt werden. Zudem stehen regionale Unternehmen aufgrund des uneingeschränkten Online-Zugangs mit Warensuche und Bestellung im Internet unter erheblichen wirtschaftlichen Druck.
Insofern geht es um die zeitnaheUmsetzung der Absichtserklärung im Vertrag der christlich-sozialen Koalition (auf Seite 106): „Um die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu verbessern, wollen wir die Sonntagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsflächen, die an Sonntagen ohne den Einsatz von Personal auskommen, durch eine Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes ermöglichen.“
Neben den Sonntagen sind auch die Feiertage zu erfassen. Und sofern Hofläden ebenfalls ohne den Einsatz von Personal auskommen, sollten diese gleichgestellt und ebenfalls von der neuen Regelung erfasst sein und eine Sonn-und Feiertagsöffnung über die Dauer von sechs Stunden hinaus ermöglicht werden.
Die Bedürfnisse der besonders betroffenen Menschen der Stadt Fulda und der Umlandkommunen im ländlichen Raum stehen im Einklang mit Forderungen der Kommunalpolitik und Wirtschaft, das Ladenöffnungsgesetz zu modernisieren. Auch ohne Aushebelung traditioneller Prägungen oder des Sonntags-und Arbeitsschutzes kann mit innovativen Lösungen den Bedürfnissen aus der Region nachgekommen werden.