Von Angriffsgefahren bis IT-Abwehrmechanismen

23.08.2019

Ein breites Spektrum an Themen bot der Vortrag von Prof. Dr. Ulrich Bühler von der Hochschule Fulda zum Thema „Grenzenlose Digitalisierung?“.

Zu dieser Veranstaltung hatten die Stadtverbände der CDU, der Frauenunion (FU) und der Mittelstandsvereinigung (MIT) eingeladen. „Die Digitalisierung ist eine gesamtgesellschaftliche Entwicklung und etabliert sich als eine neue Kulturtechnik“, stellte Prof. Dr. Bühler zu Beginn fest. Die weitere Digitalisierung der Gesellschaft sei nicht mehr aufzuhalten, was mit vielen Chancen, aber auch mit einer Menge an Risiken verbunden sei, so der Hochschullehrer weiter.

Die stetig steigende Anzahl an Verbrechen im Internet (Cyber Crime) sei bedenklich. Die Verlagerung immer größerer Werte in den virtuellen Raum steigere die Motivation Krimineller. Gleichzeitig würden die IT-Risiken auch im Alltag immer vielfältiger und von vielen unterschätzt. Jede Schwachstelle bei Hard- und Software werde von Angreifern gefunden und ausgenutzt, wodurch jedes Jahr erheblicher Schaden für Privatpersonen und Unternehmen entstehe. Jeder kann betroffen sein, stellte Prof. Dr. Bühler klar. Deshalb brachte der Referent eine verstärkte Haftung der IT-Hersteller und -Dienstleistungsanbieter für Datenschutz und Sicherheitsmängel ihrer Produkte ins Spiel, die zur besseren Sorgfalt und Vermeidung dieser Schwachstellen betrügen. Leider sei dies, so der Hochschullehrer, bislang noch nicht ausreichend rechtlich verankert. Jeder einzelne könne aber auch mit seinem täglichen Verhalten wie durch ständiges Aktualisieren der Soft- und Hardware und mit der Verwendung komplizierter Passwörter das Risiko eines bösartigen Angriffs verringern. Daneben riet Prof. Dr. Bühler bei jedem Herunterladen einer App auf das Smartphone eine kritische Prüfung, welche Rechte der neu installierten App gewährt werden soll.

Datenschutz und Datensicherheit sind nach Ansicht von Prof. Dr. Bühler zwingende Voraussetzungen für die weitere Gestaltung der digitalen Transformation. Das Recht auf Privatsphäre sei lange vernachlässigt worden, deshalb brach Prof. Dr. Bühler eine Lanze für die konsequente Umsetzung der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), auch wenn damit insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen oftmals erhebliche Aufwendungen verbunden seien.

Prof. Dr. Bühler bemängelte die häufig allzu große Sorglosigkeit vieler Nutzer von PC und Smartphones und riet den Zuhörerinnen und Zuhören zu einer stets kritischen Bewertung im Umgang mit digitalen Daten. Es müsse immer bewusst sein, dass die Preisgabe von persönlichen Daten, die Zurverfügungstellung und die Bewertung von Bildern, das Surfverhalten im WorldWideWeb, sowie die Recherche in Suchmaschinen von sog. Datensammlern erfasst und bewertet würden. Dieses exakte Verfolgen des Benutzerverhaltens (sog. Tracken) sei Bestandteil des Geschäftsmodells dieser Unternehmen, das für wirtschaftliche Zwecke genutzt werde.

Dorothee Hauck-Hiersch, Marc Dechant und Dag Wehner, Vorsitzende der einladenden Verbände, dankten abschließend dem Referenten für seine praxisnahe Analyse von Chancen und Risiken der sich immer weiter entwickelnden digitalen Welt sowie für die Sensibilisierung im Umgang mit persönlichen Daten.